Ethikkodex von GO 2 Consult e.U.
Unser Engagement für verantwortungsvolle Geschäftspraktiken
Der Kontext & unsere Verpflichtung
In Österreich gibt es Gesetze und Vorschriften, die Geschenke und Bewirtungen im Geschäfts- und Geschäftsverkehr regeln. Allerdings gibt es in Österreich kein spezifisches Gesetz, das dem französischen Sapin-II-Gesetz gleichwertig ist. Die österreichischen Rechtsvorschriften zu Geschenken und Bewirtungen sind im Allgemeinen in umfassendere Wettbewerbs-, Geschäftsethik- und Unternehmenshaftungsgesetze integriert.
Im österreichischen Kontext müssen Geschäftspraktiken den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und Achtung des Wettbewerbs entsprechen.Unternehmen werden ermutigt, interne Richtlinien zur Verwaltung von Geschenken, Bewirtungen und anderen Formen von Vorteilen einzuführen, die im Rahmen ihrer Aktivitäten angeboten oder erhalten werden. Diese Richtlinien können je nach Größe, Branche und spezifischen Praktiken von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein.
Das Sapin-II-Gesetz in Frankreich zielt darauf ab, Korruption zu bekämpfen, Transparenz zu fördern und die ethische Compliance von Unternehmen zu stärken. Das französische Gesetz vom 9. Dezember 2016 über Transparenz, Korruptionsbekämpfung und Modernisierung des Wirtschaftslebens, bekannt als „Sapin-II-Gesetz“, verlangt von den Verpflichteten die Einrichtung eines Antikorruptionssystems auf der Grundlage von acht Compliance-Verpflichtungen* (siehe Artikel 17). Die französische Antikorruptionsbehörde (AFA) überwacht die Einhaltung dieser Maßnahmen und Verfahren. Es legt insbesondere Verpflichtungen zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption sowie Mechanismen zur Regulierung von Geschenken, Einladungen und anderen Vorteilen fest, die Unternehmen im Rahmen ihrer Tätigkeit anbieten oder erhalten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es in Österreich zwar allgemeine Regelungen zu Geschäftspraktiken und Wettbewerb gibt, es jedoch kein spezifisches Gesetz gibt, das dem Sapin-II-Gesetz in Österreich entspricht. Österreichische Unternehmen werden ermutigt, interne Richtlinien zur Regulierung von Geschenken und Bewirtungen im Einklang mit ethischen und geschäftlichen Grundsätzen festzulegen.
Go 2 Consult e.U. ist jedoch fest entschlossen, die geltenden Gesetze für Geschenke und Einladungen im beruflichen Kontext genauestens einzuhalten.Darüber hinaus,Wir verpflichten uns außerdem, die spezifischen Bestimmungen aller Partnerunternehmen, mit denen Go 2 Consult e.U. zusammenarbeitet, zu respektieren und einzuhalten. und seine Mitarbeiter arbeiten in Bezug auf Geschenke, Einladungen und ethische Praktiken daran, ein verantwortungsvolles und transparentes Verhalten in unseren beruflichen Interaktionen zu gewährleisten.
Daher,GO 2 Consult e.U. verpflichtet sich ausdrücklich, jede Zusammenarbeit mit einem Unternehmen oder einer Person zu beenden, die die geltenden Gesetze oder die etablierten Verhaltensregeln in Bezug auf Geschenke, Einladungen und ethische Praktiken im beruflichen Kontext nicht respektiert.
Wir halten es für entscheidend, Partnerschaften aufrechtzuerhalten, die auf Integrität und der Achtung ethischer Standards basieren, und wir werden proaktiv handeln, um die Achtung dieser Grundsätze in allen unseren beruflichen Beziehungen sicherzustellen.
Olivier Grellier, MiM
Geschäftsinhaber, GO 2 Consult e.U.